{"id":989,"date":"2015-07-15T08:32:53","date_gmt":"2015-07-15T08:32:53","guid":{"rendered":"http:\/\/astudio.si\/dummy-content\/transport-new\/?page_id=2"},"modified":"2016-06-08T04:02:53","modified_gmt":"2016-06-08T04:02:53","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/obc.asia\/de\/terms\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Geltungsbereich, anwendbares Recht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) finden Anwendung auf Verkehrsvertr\u00e4ge (Fracht-, Speditions- und Lagervertr\u00e4ge) sowie Vertr\u00e4ge, die im Zusammenhang mit den hierbei zu erbringenden sonstigen logistischen Leistungen stehen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Soweit die AGB nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmen, finden auf die Vertr\u00e4ge gem. \u00a7 1 Abs. 1 erg\u00e4nzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) Anwendung.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 Die Vertr\u00e4ge gem. \u00a7 1 Abs. 1 unterstehen deutschem Recht. Sofern sie in den Anwendungsbereich zwingender internationaler Rechtsabkommen, wie insbesondere<\/p>\n<ul>\n<li>das \u00dcbereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften f\u00fcr die Bef\u00f6rderung im internationalen Luftverkehr (M\u00dc), das Warschauer Abkommen von 1929 (WA) und das Haager Protokoll vom 28.05.1955, das Zusatzabkommens von Guadalajara vom 18.09.1961 oder andere ma\u00dfgebliche Zusatzabkommen f\u00fcr den Luftverkehr;<\/li>\n<li>das \u00dcbereinkommens \u00fcber den Bef\u00f6rderungsvertrag im internationalen Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr (CMR);<\/li>\n<li>die einheitlichen Rechtsvorschriften f\u00fcr den Vertrag \u00fcber die internationale Eisenbahnbef\u00f6rderung von G\u00fctern (CIM);<\/li>\n<li>die Haager Regeln und die Hague Visby Rules bzw. das Seerechts\u00e4nderungsgesetz vom 25.06.1986, die Hamburg-Regeln sowie andere ma\u00dfgebliche internationale Abkommen oder nationale gesetzliche Bestimmungen f\u00fcr den Seeverkehr<\/li>\n<\/ul>\n<p>fallen, haben diese Geltung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist oder die Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbaren, kommt der Vertrag mit der telefonischen Auftragsannahme durch OBC zustande.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Die Leistungen von OBC beschr\u00e4nken sich grunds\u00e4tzlich auf Abholung, Transport, Zollabfertigung und Zustellung der Bef\u00f6rderungsg\u00fcter (nachfolgend insgesamt als \u201eBef\u00f6rderung\u201c bezeichnet). Sonstige Dienstleistungen werden nur erbracht, wenn dies im Einzelfall ausdr\u00fccklich vereinbart worden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Bef\u00f6rderungs- und Leistungsbeschr\u00e4nkungen, Versenderrisiko<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 OBC \u00fcbernimmt die Bef\u00f6rderung von G\u00fctern sowie die Erbringung sonstiger, hiermit in Verbindung stehender Leistungen nicht, wenn dadurch gegen IATA- und\/oder ICAO-Bestimmungen oder sonstige rechtliche oder sicherheitstechnische Vorgaben versto\u00dfen w\u00fcrde. Von der Bef\u00f6rderung sowie den sonstigen hiermit verbundenen Leistungen sind folgende G\u00fcter ausgeschlossen:<\/p>\n<ul>\n<li>Waren mit au\u00dfergew\u00f6hnlichem und\/oder nur schwer sch\u00e4tzbarem Wert, d.h. insbesondere Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenst\u00e4nde, Antiquit\u00e4ten, Scheck-, Kreditkarten, g\u00fcltige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Briefmarken, Wertpapiere, Valoren, Dokumente oder Urkunden;<\/li>\n<li>Spirituosen und sonstige alkoholische Getr\u00e4nke,<\/li>\n<li>Unterhaltungselektronik,<\/li>\n<li>Telekommunikationsger\u00e4te,<\/li>\n<li>EDV-Ger\u00e4te und \u2013Zubeh\u00f6r,<\/li>\n<li>Waffen, Munition, milit\u00e4rische Ausr\u00fcstung jeder Art sowie G\u00fcter, durch die Personen verletzt, infiziert oder get\u00f6tet werden k\u00f6nnen,,<\/li>\n<li>Tabak und Tabakwaren,<\/li>\n<li>Nahrungsmittel, verderbliche Waren, insbesondere auch Fleisch, Fleischwaren und Getreide,<\/li>\n<li>Kraftfahrzeuge,<\/li>\n<li>lebende Tiere und Pflanzen,<\/li>\n<li>pornografisches Material,<\/li>\n<li>Arzneimittel,<\/li>\n<li>G\u00fcter, von denen energiereiche ionisierende Strahlen ausgehen (z.B. radioaktive Substanzen),<\/li>\n<li>Laseranlagen und G\u00fcter, von denen Laserstrahlen freigesetzt werden,<\/li>\n<li>G\u00fcter, deren Bef\u00f6rderung gegen nationale oder internationale Gesetze, Vereinbarungen, beh\u00f6rdliche Verbote oder sonstige \u00f6ffentlich-rechtliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft (z.B. Elfenbein und Elfenbeinprodukte, Felle, H\u00e4ute von wild lebenden Tieren, Saatgut).<\/li>\n<\/ul>\n<p>(3)\u00a0Die Sendung muss f\u00fcr den Transport auf Luftfahrzeugen geeignet sein. Das Einzelgewicht pro Packst\u00fcck darf im Falle einer Bef\u00f6rderung im Reiseverkehr 32 kg nicht \u00fcbersteigen. An Bord eines Flugzeugs im Reiseverkehr k\u00f6nnen nur Sendungen mit einer Maximalgr\u00f6\u00dfe von 55x40x20 cm und einem H\u00f6chstgewicht von 8 kg nach Erteilung einer von der Warenart abh\u00e4ngigen Erlaubnis der Fluggesellschaft genommen werden.<\/p>\n<p>(4)\u00a0 OBC nimmt ausschlie\u00dflich verschlossene Sendungen zur Bef\u00f6rderung an, welche im Rahmen der Bef\u00f6rderung in aller Regel nicht ge\u00f6ffnet werden. OBC beh\u00e4lt sich gleichwohl das Recht vor, die Sendung zu \u00f6ffnen und zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0 Ein Vertragsschluss hinsichtlich Leistungen bzw. G\u00fctern gem. \u00a7 3 Abs. 1 kommt nur dann zustande, wenn OBC die Bef\u00f6rderung vor oder bei Empfangnahme der G\u00fcter schriftlich genehmigt. Die Genehmigung kann nur durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von OBC oder durch Personen erteilt werden, welche dem Versender eine schriftliche Vollmacht der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von OBC vorgelegt haben.<\/p>\n<p>(6)\u00a0 Der Versender hat das alleinige Risiko einer Bef\u00f6rderung von G\u00fctern, welche \u00a7 3 Abs. 1 zuwiderl\u00e4uft, zu tragen, sollte OBC die Bef\u00f6rderung dieser G\u00fcter nicht ausdr\u00fccklich vor oder bei ihrer Empfangnahme gem. \u00a7 3 Abs. 5 schriftlich genehmigt haben. Der Versender haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die an seinem Paket und\/oder bei OBC und\/oder Dritten entstehen. Er hat ferner die Kosten sowie den Mehraufwand f\u00fcr angemessene Ma\u00dfnahmen zu tragen, welche durch OBC zur Beseitigung des bedingungswidrigen Zustands oder Abwehr von Gefahren (z.B. durch Zwischenlagerung, R\u00fccksendung, Entsorgung, Reinigung, Sicherstellung etc.) veranlasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Preise, Zahlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Die Entgelte f\u00fcr die Bef\u00f6rderung inklusive dazu geh\u00f6riger und zus\u00e4tzlicher Leistungen werden entsprechend einer gesondert zu treffenden Vereinbarung verg\u00fctet.<\/p>\n<p>(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>(3) Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach ihrem Erhalt ohne Abzug zu begleichen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 St\u00f6rungen im Transportmittelbereich<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei St\u00f6rungen im Bereich der Transportmitel, z.B. Fehlverladungen, Ausf\u00e4llen oder Versp\u00e4tungen, ist OBC zu Bef\u00f6rderungs\u00e4nderungen berechtigt, soweit dies einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen, insbesondere termingerechten, Zustellung dienlich ist. Dabei entstehender Mehraufwand sowie Mehrkosten sind durch den Kunden zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Angabe der Bef\u00f6rderungsdaten<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Versender tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbermittlung der erforderlichen Bef\u00f6rderungsdaten, insbesondere f\u00fcr die wahrheitsgem\u00e4\u00dfe inhaltliche und quantitative (St\u00fcckzahl, Gewicht, Wert etc.) Bezeichnung der Bef\u00f6rderungsg\u00fcter sowie die Angaben der korrekten Versender- und Empf\u00e4ngeradresse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Verpackung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Der Versender hat die Bef\u00f6rderungsg\u00fcter ordnungsgem\u00e4\u00df, d.h. hinsichtlich des jeweiligen Transportmittels insbesondere auch frachtgerecht, zu verpacken, so dass sie gegen Verlust, Besch\u00e4digung und\/oder Zerst\u00f6rung, insbesondere auch im Luftverkehr, so gut wie m\u00f6glich gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0OBC ist sowohl zur Vornahme von \u00c4nderungen an der Verpackung als auch zur Neuverpackung der Sendung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Zollabfertigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Bei der Bef\u00f6rderung von G\u00fctern ins Ausland f\u00fchrt OBC die zollamtliche Abfertigung nur durch, wenn der Kunde hierzu ausdr\u00fccklich einen Auftrag erteilt. Der Versender hat OBC in diesem Fall mit den hierzu erforderlichen Vollmachten auszustatten. Bei Bef\u00f6rderung in die Vereinigten Staaten (USA) ist OBC durch den Versender als Agent zu benennen, um die zollamtliche Abfertigung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0Der Versender hat OBC die vorgeschriebenen zollamtlichen Dokumente korrekt und vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung zu stellen. OBC ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0Etwaige Kosten einer zollamtlichen Abfertigung, einschlie\u00dflich der Zollgeb\u00fchren, Steuern, Zollstrafen, Lagerkosten und sonstigen notwendigen Aufwendungen, tr\u00e4gt der Versender. Der Versender bleibt auch dann verpflichtet, wenn er OBC zur Einziehung der Kosten beim Empf\u00e4nger beauftragt hat. Er haftet ferner f\u00fcr die Kosten der zollbedingten R\u00fcckf\u00fchrung von G\u00fctern, wenn und soweit OBC die R\u00fcckf\u00fchrung nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Ablieferung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Als Nachweis der Ablieferung gilt die Unterschrift des Empf\u00e4ngers auf dem OBC-Hausfrachtbrief oder einer sonstigen Empfangsquittung. Als Nachweis der Ablieferung gilt auch die Unterschrift einer im Gesch\u00e4ft oder Haushalt des Empf\u00e4ngers anwesenden Person auf einem der in \u00a7 9 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Papiere, wenn an der Empfangsberechtigung der Person keine begr\u00fcndeten Zweifel bestehen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Kann eine Ablieferung an den Empf\u00e4nger nicht beim ersten Versuch erfolgen, so unternimmt OBC nach vorheriger Absprache mit dem Versender einen zweiten Ablieferungsversuch.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 Der Versender tr\u00e4gt ab dem ersten gescheiterten Ablieferungsversuch die Mehrkosten, welche OBC infolge des Fehlschlagens der Ablieferung entstehen. OBC steht f\u00fcr den entstandenen Mehraufwand eine angemessene Verg\u00fctung zu.<\/p>\n<p>(4)\u00a0 Die in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Ablieferungstermine gelten nicht f\u00fcr den Fall des Auftretens von Umst\u00e4nden, die f\u00fcr OBC unvermeidbar waren und deren Folgen OBC nicht in zumutbarer Weise abwenden konnte (z.B. Krieg, Streik, Flugplan\u00e4nderungen, zollbedingte Verz\u00f6gerungen etc.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 \u00c4nderungen des Bef\u00f6rderungsauftrags<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00c4ndert der Versender den Bef\u00f6rderungsauftrag ganz oder teilweise, so tr\u00e4gt er s\u00e4mtliche Kosten, die OBC hieraus entstehen. F\u00fcr den Mehraufwand steht OBC eine angemessene Verg\u00fctung zu. Der Versender bleibt auch dann verpflichtet, wenn er OBC zur Einziehung der Kosten beim Empf\u00e4nger beauftragt hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Transport-\/Warenversicherung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Zur Versicherung der Sendung ist OBC nur verpflichtet, soweit hierzu ein ausdr\u00fccklicher schriftlicher Auftrag des Versenders unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt. Die blo\u00dfe Wertangabe ist nicht als Auftrag zur Versicherung anzusehen. Bei Besch\u00e4digung oder Verlust der Sendung ist nur der tats\u00e4chliche Warenwert versicherbar. Als tats\u00e4chlicher Warenwert ist entweder der Wiederbeschaffungs-\/Wiederherstellungswert oder der gerechte Marktwert zur Zeit und am Ort des Versandes anzusehen, wobei der niedrigere Wert ausschlaggebend ist.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Sendungen, f\u00fcr die eine anderweitige wirksame Schadenversicherung besteht, k\u00f6nnen von OBC nicht versichert werden.<\/p>\n<p>(3) Sendungen, deren tats\u00e4chlicher Warenwert die Haftungsh\u00f6chstgrenzen nach den geltenden Bestimmungen \u00fcberschreiten, k\u00f6nnen gegen spezielle Verg\u00fctung bis zu einer Obergrenze von USD 1.000.000,00 unter Beachtung der Vorgehensweise nach \u00a7 11 Abs. 1 versichert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 OBC hat wegen aller f\u00e4lligen und nicht f\u00e4lligen Forderungen aus einem Vertrag gem. \u00a7 1 Abs. 1 ein Pfandrecht und ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den in ihrer Verf\u00fcgungsgewalt befindlichen G\u00fctern und sonstigen Werten. Das Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht geht nicht \u00fcber das gesetzliche Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht hinaus.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 OBC darf ein Pfand- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, d.h. insbesondere solcher gem. \u00a7 1 Abs. 1, nur aus\u00fcben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Verm\u00f6genslage des Versenders die Forderungen von OBC gef\u00e4hrdet. Stehen die zu bef\u00f6rdernden G\u00fcter oder Werte nicht im Eigentum des Versenders und durfte OBC nicht auf das Eigentum des Versenders vertrauen, so besteht ein Pfand- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund von Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Vertr\u00e4gen nicht.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 Im \u00dcbrigen gelten die Regelungen der Ziff. 20.3 bis 20.5 ADSp.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Haftung, Erh\u00f6hung der Haftungsh\u00f6chstsumme<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 OBC haftet nach den gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs\u00e4tze 2 und 3 geltenden Bestimmungen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Eine Erh\u00f6hung der Haftungsh\u00f6chstsummen erfolgt ausschlie\u00dflich gegen Entrichtung eines gesondert zu vereinbarenden Zuschlags. Die Angabe des besonderen Interesses des Versenders an der Ablieferung der Sendung am Bestimmungsort vermag f\u00fcr sich eine Erh\u00f6hung der Haftungsh\u00f6chstsummen nicht zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>14 Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>OBC ist zur Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von Daten berechtigt, welche der Versender oder der Empf\u00e4nger im Zusammenhang mit der Bef\u00f6rderung von G\u00fctern angeben. OBC ist gestattet, diese Daten an \u2013 im In- oder Ausland ans\u00e4ssige \u2013 Dritte (z.B. Zollbeh\u00f6rden, Subunternehmer, Kooperationspartner etc.) weiterzugeben, sofern dies dem Zweck der Bef\u00f6rderung dienlich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>15 Geltendmachung von Anspr\u00fcchen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Anspr\u00fcche gegen OBC sind unverz\u00fcglich, m\u00f6glichst schriftlich, entsprechend den nach \u00a7 1 Abs\u00e4tze 2 und 3 anwendbaren Bestimmungen geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 16 Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0 Die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte richtet sich nach den in \u00a7 1 Abs. 3 genannten Bestimmungen. Soweit nach diesen die Vereinbarung eines weiteren Gerichtsstands zul\u00e4ssig ist, wird als weiterer Gerichtsstand die Zust\u00e4ndigkeit der deutschen Gerichte vereinbart.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 Im Falle der Zust\u00e4ndigkeit deutscher Gerichte ist der \u00f6rtliche Gerichtsstand Shenzhen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 17 Schlussbestimmung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Sollte ein Teil der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand: 16.12.2015<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &nbsp; 1 Geltungsbereich, anwendbares Recht (1)\u00a0 Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) finden Anwendung auf Verkehrsvertr\u00e4ge (Fracht-, Speditions- und Lagervertr\u00e4ge) sowie Vertr\u00e4ge, die im Zusammenhang mit den hierbei zu erbringenden sonstigen logistischen Leistungen stehen. (2)\u00a0 Soweit&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/989"}],"collection":[{"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=989"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/989\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/obc.asia\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=989"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}